Brandschutzpläne

 

 

 

 

 

 

Erstellung u.a. von

 

 

 

Feuerwehrplänen gemäß DIN 14 095

 

 

Ansicht eines Musterplanes

 

 

 

 

Feuerwehr-Laufkarten für Brandmeldeanlagen

 

 

Ansicht eines Musterplanes

 

 

 

 

zeichnerischen Flucht- und Rettungswegkonzepten

 

 

Ansicht eines Musterplanes

 

 

 

 

 

Flucht- und Rettungsplänen

 

nach DIN 23601 i. V. m. BGV A8 und ASR A2.3

 

 

Ansicht eines Musterplanes

 

 

 

 

Havarieplänen in Mehrfarbendruck (CAD-Technik)

 

 

Ansicht eines Musterplanes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

und noch eine (in diesem Fall nicht ganz Ernst gemeinte) Definition:

 

 

 

 

 

 

 

„Die Brandwand“

 

 

 

 

 

 

 

Wenn ein Haus brennt, muß man in erster Linie die rechte Wand des linksstehenden Hauses und infolgedessen die linke Wand des rechtsstehenden Hauses schützen. Das ist einleuchtend, denn wenn man beispielsweise die linke Wand des linksstehenden Hauses schützt, liegt naturgemäß die rechte Wand zu der linken rechts, immer unter der Annahme, daß das Haus links vom Feuer steht.

Folglich ist die rechte Wand des linksstehenden Hauses dem Feuer näher als dessen linke Wand; und das bedeutet, daß die besagte rechte Wand des Hauses durch das Feuer eher zerstört werden kann - wenn sie nicht geschützt wird - als die links geschützte Wand des linksstehenden Hauses.

Daraus folgt: Es könnte etwa durch das Feuer zerstört werden, was man nicht schützen kann oder will, und zwar eher zerstört, als etwas, das durch das Feuer zerstört werden kann, ohne daß man es schützen könnte oder wollte. Ergo: Das eine muß man lassen und das andere schützen.

Als Faustregel gilt: Wenn das Haus rechts vom Feuer steht, ist es die linke Wand, und wenn das Haus links vom Feuer steht, ist es die rechte Wand. (Anders ist die Ausgangslage, falls das Feuer die rechte Wand des rechtsstehenden Hauses in Mitleidenschaft zieht!)

Um sich alles ein bißchen klarzumachen, ist es empfehlenswert, eine kleine Faustskizze anzufertigen; die linke Wand des rechtsstehenden Hauses bzw. die rechte Wand des linksstehenden Hauses heißt nämlich auch Brandwand.