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Wir begrüßen Sie als Ihr
Partner im vorbeugenden Brandschutz |
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Es
entspricht der Lebenserfahrung, daß mit der Entstehung eines
Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muß. Der Umstand,
daß in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, daß keine Gefahr besteht, sondern stellt für
die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit
gerechnet werden muß. |
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Oberverwaltungsgericht Münster
10 A 363/86 vom 11.12.1987 |
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